Demenzbetreuung


Demenzbetreuung

Anspruchsberechtigter Personenkreis § 45a SGB XI

Nach Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) haben Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III und Personen, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, die Voraussetzungen der Pflegestufe I jedoch noch nicht erfüllen, Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Dies gilt unter anderem für Menschen die unter einer Demenzerkrankung, einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankungen leiden, die sie in der Gestaltung der täglich zu bewältigenden Aufgaben in erheblichem Umfang einschränkt. 

Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:

unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
im situativen Kontext inadäquates Verhalten
Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellen

Zusätzliche Betreuungsleistungen gem. § 45 b SGB XI

Das Gesetz der Pflegeversicherung hat den Anspruch auf die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ab 01. Juli 2008 neu geregelt. Diese Betreuungsleistungen sind für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Pflegestufe geschaffen worden, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind.

Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden übernommen, höchstens jedoch 104 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Versicherten mitgeteilt. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung oder Entlastung. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen des Pflegedienstes.

ab 01.01.2015 Pflegebedürftige, die nicht die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können ebenfalls zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden bis zu einem Betrag in Höhe von 104 Euro monatlich übernommen.

Neu ab 01.01.2017 Der sogenannte Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bisher 104,00 Euro bzw. 208,00 Euro wird vereinheitlicht und beträgt ab 2017 pauschal 125,00 Euro. Sofern der Pflegebedürftige, nach der Überleitung von Pflegestufen 2016 in Pflegegrade 2017, nicht mindestens insgesamt die gleichen Leistungen erhält, greift der Bestandsschutz: Die Pflegekasse zahlt dann die Differenz. 

Leistungen

Die Berechtigten erhalten neben den Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von 1.500€ bis zu 2.496 Euro pro Jahr für Betreuungsleistungen. Der Leistungsbedarf wird in 2 Stufen (Stufe 1: 1.500€, Stufe 2: 2.496€) entsprechend des festgestellten Betreuungsaufwands geleistet. Dieser deckt sich in der Regel mit den Pflegestufen, da mit der Schwere der Erkrankung der Bedarf an zusätzlichen Leistungen steigt. Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Diese verfällt jedoch am 30.06. eines Kalenderjahres.
Zu den Betreuungsleistungen zählen
Angebote der allgemeinen Anleitung & Betreuung von zugelassenen Pflegediensten 
die Kurzzeitpflege 
die Tages- oder Nachtpflege 
die nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote
Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung und nicht um Leistungen der Grundpflege handelt
Leistungen der Grundpflege, sowie zusätzliche Leistungen der Ersatzpflege könne nicht bezuschusst werden. Es können jedoch besondere Beratungsangebote in Anspruch genommen werden. 

Qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen durch unseren Pflegedienst


Bewältigung von allg. pflegerischen Anforderungen des Alltags

Anwesenheit bei Hausbesuchen (Ärzte, MDK, Amtsgericht, Sozialhilfeträger oder andere Behörden/Institutionen 
  • Kontaktaufnahme zur Terminabstimmung 
  • Vorbereiten des Hausbesuchs und Vorbereiten erforderlicher Unterlagen 
  • Anwesenheit beim Hausbesuch 
  • Nachbereitung des Termins 
Hilfe bei Antragsstellung (Pflegeversicherung) 
  • Beratung über etwaige Leistungen 
  • Anforderung der Antragsunterlagen 
  • Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags 
  • Organisation nötiger Unterlagen 
  • Hilfestellung beim Übersendung 
Anwesenheit und Organisation von Krankenhauseinweisungen
  • Packen der Tasche 
  • Kontrollieren der Wohnung, Abschalten der Elektrogeräte, Abfallentsorgung, Überprüfen des Kühlschranks
  • Information der Angehörigen 
  • beruhigendes Einwirken auf Kunde 
  • Empfang des Transports 
  • Aushändigen der erforderlichen Unterlagen 
  • Abschließen der Wohnung
Organisation und Überleitung bei Krankenhausentlassungen 
  • Kontakt mit Krankenhaus und Kunde / Angehörigen zur Absprache des Entlassungstermin 
  • Kontakt mit behandelnden Ärzten 
  • Stellen von erforderlichen Anträgen im Vorfeld 
  • Lüften der Wohnung im Vorfeld, Anstellen der Heizung, 
  • Empfang des Kunden in der Häuslichkeit / öffnen der Tür 
  • ggf. Einkaufen von Lebensmittel / Getränke 
  • Aushändigung des Entlassungsbrief an Hausarzt 
Korrespondenz mit Behörden
  • Hilfestellung bei Schriftwechsel
  • Telefonkontakt und Korrespondenz 
  • Begleitung zu Terminen 
pflegebedingte Botengänge 
  • Transport und Abgabe von erforderlichen Proben 
  • Abgabe von Rezepten / Verordnungen 
  • Aushändigen von Krankenhausberichten / Untersuchungsergebnissen an behandelnde Ärzte 
allgemeine Botengänge 
  • Schlüsselkopien 
  • Aufgabe von Briefen / Pakete 
  • Übermittlung von Unterlagen an die Bank 
Unterstützung im Haushalt 

Haushalt reinigen 
  • Reinigung der Wohnung 
  • Keller- und Flurreinigung 
  • Hausordnung 
  • Entrümpelung / Sperrmüll (keine Haushaltsauflösung) 
Pflege von Zimmerpflanzen 
  • Gießen 
  • Düngen 
  • Beschneiden 
  • Umtopfen 
Versorgung von Haustieren 
  • Füttern 
  • Reinigung des Umfelds (Käfig, Katzentoi.) 
  • Ausführen 
  • Begleitung zum Tierarzt 
kleine "Hausmeistertätigkeiten" 
  • Wechsel von Glühbirnen 
  • Anschließen und Einstellen von Elektrogeräten 
  • Entkalken von Elektrogeräten 
  • Aufhängen von Lampen / Bildern / Garderobe 
  • Rausstellen von Mülltonnen 
Pflege der Wäsche und Bekleidung 
  • Waschen der Wäsche 
  • Bügel 
  • Aufräumen des Kleiderschranks ( Winter/Sommer) 
Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen 

Kontaktaufnahme zu anderen an der Pflege beteiligten Berufsgruppen 
  • Kontaktaufnahme 
  • Rahmenbedingungen eruieren und ggf. Hilfestellung bei Antragsstellung / Besorgen von Verordnungen 
  • im Vorfeld erforderliche Korrespondenz (gemeinsam) führen, Hilfestellung bei Eruieren der Anamnese 
  • Anwesenheit bei Erstbesuch 
Organisation eines Hausnotrufgerätes 
  • Beratung über die Leistungen 
  • Kontaktaufnahme mit Leistungserbringer 
  • Hilfestellung bei Antrag auf Kostenübernahme 
  • Anwesenheit bei Installation 
  • Organisation eines Schlüssels 
Besorgung von Pflegehilfsmittel 
  • Beratung über Anbieter und Artikel von Pflegehilfsmittel 
  • Hilfestellung bei Antragsstellung 
  • Organisation der Lieferung 

Besorgung von Essen auf Rädern 
  • Beratung über Anbieter und Leistungen 
  • Kontaktaufnahme oder Korrespondenz mit Leistungserbringer 
  • Anwesenheit bei Erstbelieferung 
Rezeptbesorgung
  • Kontaktaufnahme mit Arztpraxis 
  • Bestellen des Rezeptes 
  • Abholen der Rezepte 
  • ggf. Einlösen des Rezeptes
Entlastung von pflegenden Angehörigen od. vergleichbar nahestehenden Pflegenden 

Begleitung außerhalb des Hauses 
  • gemeinsamer Besuch bei Angehörigen / Freunden / Bekannten 
  • Begleitung zum Friedhof 
  • Begleitung zum Arzt / Fußpflege / Frisör 
  • Begleitung zum Gottesdienst 
  • allg. Spaziergang 
  • Begleitung zu Hobbies / Sportveranstaltungen 
Sicherungsanruf 
  • Telefonat mit Kunden zur vereinbarten Tageszeit zur Rückversicherung und Klärung des Zustandes 
  • Hausbesuch zur vereinbarten Tageszeit 
Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung 
  • Beratung über erforderliche Umbaumaßnahmen 
  • Kontakt zur Beratungsstelle 
  • Hilfestellung bei Antragsstellung zur Kostenübernahme, Einholen von Kostenvoranschlägen 
  • Anwesenheit bei Gesprächen mit Beratungsstellen 
  • Anwesenheit bei Durchführung von Maßnahmen 
Hilfestellung bei erforderlicher Heimaufnahme 
  • gemeinsames Besichtigen von Heimen 
  • gemeinsame Termine mit der Einrichtung im Vorfeld einer Aufnahme 
  • Hilfe bei Antragsstellung 

Betreuungsleistungen 

Beaufsichtigung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen 
  • reine Anwesenheit und Beaufsichtigung bei einem aufgrund bestehenden Krankheitsbildes nicht oder schwer zu aktivierenden Pflegebedürftigen 
  • Vermeidung von Gefahrensituationen in Abwesenheit der Pflegeperson
Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen 
  • gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten 
  • gemeinsames Kochen 
  • gemeinsames Einkaufen 
  • gemeinsam kleine Tätigkeiten im Haus (Staubwischen, Spülen, Abtrocknen)
Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Beschäftigungen 
  • Handarbeiten (Nähen, Stricken, Häkeln, Basteln) 
  • Gärtnern 
  • Gesellschaftsspiele 
  • Backen, Einkochen, ... 

Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten 
  • außerhäusliche Begleitung 
  • gemeinsames Verfassen von Briefen 
  • gemeinsames Führen von Telefonaten 
entspannende Aktivität zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftsfähigkeit 
  • Balance- und Bewegungsübungen 
  • Übungen zum Gedächtnistraining 
  • Musizieren, Malen 
Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung 
  • Lesen und Vorlesen aus Büchern, Tageszeitung 
  • Erinnerungsübungen (Ansehen von Bildern, Singen von Liedern) 
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